Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) regeln primär die projektbezogene Datenlieferung auf Projektebene. BIA fokussieren auf die langfristige Nutzbarkeit dieser Daten im Betrieb.
Im Zentrum stehen insbesondere:
üWartung und Instandhaltung
üGebäudeleittechnik und -automation (GLT)
üMess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR)
üEnergie- und Anlagenmonitoring
üAnlagenkennzeichnung und Identifikationssysteme
BIA können als integraler Bestandteil der AIA oder als eigenständiges Dokument formuliert werden. Sie sind besonders relevant für Bauherren, die ihre Liegenschaften selbst oder über langfristige Betreiberstrukturen verantworten.







