Digitale Auftraggeber-Standards bilden die Basis erfolgreicher, digitaler Projektabwicklung und langfristig erfolgreichen, Digitalen Informationsmanagements im Gebäudelebenszyklus.
Was ist Digitales Informationsmanagement?

Digitale Auftraggeber-Standards bilden die Basis erfolgreicher, digitaler Projektabwicklung und langfristig erfolgreichen, Digitalen Informationsmanagements im Gebäudelebenszyklus.
Was ist Digitales Informationsmanagement?


AIA und BIA definieren grundsätzlich: Wer liefert was bis wann?
Diese Vorgaben definieren aufbauend auf den eigenen Zielsetzungen im Kern Inhalt, Struktur und Tiefe digitaler Bauwerksdaten (= Informationsanforderungen) und grundsätzliche Rollen und Prozesse zum Erhalt dieser Inhalte.
Im BAP werden die allgemeinen Vorgaben der AIA auf die konkreten Projektgegebenheiten fortgeschrieben.
Die BIM-Abwicklungsplanung soll sicherstellen, dass die an einem Bau beteiligten Projektpartner digitale Daten in einem vorgegebenen Standard (AIA oder BIA) liefern und vorgegebene Prozesse und Termine einhalten.
Häufig werden in BIM-Abwicklungsplänen aber auch detaillierte Schritte zum Erreichen der Vorgaben getroffen – also auch das „wie?“ beschrieben.


Nicht immer sind alle Vorgaben notwendig – es hängt von Ihrem Szenario ab.
Bauen Sie nur einmal oder zum ersten Mal „digital“, kann ein BIM-Abwicklungsplan völlig ausreichen!
Auftraggeber sollten folgende Arten von Richtlinien unterscheiden:
·Allgemein gültige Normen und Standards
·Spezifische Vorgaben an Ihre Auftragnehmer (die nur diese betreffen)
·Spezifische Vorgaben, die sowohl Ihre AN als auch ihr Team selbst betreffen
·Hausinterne Vorgaben, die nur ihr Team selbst betreffen
Bei spezifischen Vorgaben sollte vor der Entwicklung immer geprüft werden, ob allgemeingültige existieren, denn:
Jede spezifische Vorgabe bedeutet einen Mehraufwand und damit eine Hürde für Auftragnehmer!

Nicht immer. Wenn Sie selten bauen oder „erstmal BIM machen“, kann ein schlanker BIM-Abwicklungsplan (BAP) reichen. Sobald Daten prüfbar, vergleichbar und betriebsfähig sein sollen, braucht es zusätzlich Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und oft Betriebsinformationsanforderungen (BIA).
Zu viel fordern, zu wenig prüfen. Überladene Vorgaben erzeugen Kosten, führen aber selten zu besseren Daten. Entscheidend ist: Nur fordern, was Sie abnehmen, nutzen und in Systeme übernehmen können.
AIA/BIA definieren den übergeordneten Standard („wer liefert was bis wann, in welcher Struktur“). Der BAP übersetzt das auf die Projektrealität („wie arbeiten wir im Projekt konkret – Termine, Rollen, Austausch, Prüfungen“).
Primär in Informationsanforderungen (LOI/LOG/LOC), Prüflogik und Zusatzdokumentation – nicht in „BIM an sich“. Jede zusätzliche Pflichtinformation braucht Modellierung, Prüfung, Abstimmung und Nachweis.
Durch klare Lieferlisten, Akzeptanzkriterien, und (wenn möglich) maschinenlesbare Prüfgrundlagen – statt Interpretationsspielraum in Textanlagen.