AIA sind als Summe aller inhaltlichen, strukturellen, technischen und prozessualen Festlegungen zu sehen, die die Bauherrschaft von seinen Auftragnehmern einfordert.
AIA definieren die Vorgaben des Auftraggebers
ügrundsätzlich
üübergeordnet und
üprojektunabhängig
(Allerdings gibt es auch Auftraggeber, die für jede Liegenschaft eine neue AIA ausfassen)




